Kraftfahrzeugschäden

 

Haftpflichtschäden   

Kaskoschäden

Wenn Sie einen Unfall nicht selbst verursacht haben, spricht man von einem Kfz-Haftpflichtschaden. Alle Aufwendungen, die Ihnen im Rahmen der Schadensbehebung entstehen, müssen vom Schädiger bzw. dessen Versicherer erstattet werden. Dazu gehören auch die Kosten für das Gutachten eines freien und unabhängigen Sachverständigen.

Bei selbst verursachten Schäden erhalten Sie Ihren Schaden erstattet, sofern Sie eine Vollkaskoversicherung abgeschlossen haben. Bei der Auswahl des Gutachters ist hier allerdings mit dem Versicherer Rücksprache zu halten, da sich dieser – je nach Versicherungsbedingungen – die Auswahl des Sachverständigen vorbehält.


 
 
 
 
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